Den größten Teil der Beatmungs-WG Kosten übernehmen die Krankenkassen. Ein weiterer Teil wird durch die Pflegeversicherung abgedeckt – die Familien der Pflegebedürftigen müssen meist nur einen kleinen Teil zuzahlen. Wie viel die gesetzlichen Versicherungen genau übernehmen, ist individuell verschieden. Deshalb kann darüber keine allgemeingültige Aussage getroffen werden.
Die Krankenkasse übernimmt laut SGB V die Leistungen, die unter die Behandlungspflege fällt. Dazu zählen beispielsweise:
- Wundversorgung
- Überwachung der Vitalzeichen
- Versorgung der Trachealkanüle mit Absaugen
- Beatmungsmanagement
- Medikamentengaben
Nötig ist dafür eine Verordnung des zuständigen Hausarztes. Diese Kosten werden also auch übernommen, wenn kein Pflegegrad vorliegt. Meistens erkennen sie bis zu 21 Stunden des Tages an und bezahlen diese erbrachten Leistungen. Die restlichen 3 Stunden teilen sich in Grundpflege und den hauswirtschaftlichen Bereich auf. Die Leistungen der Grundpflege übernimmt nach SGB XI, sofern ein Pflegegrad vorhanden ist, die gesetzliche Pflegekasse. Unter Grundpflege fallen beispielsweise:
- Körperpflege inklusive duschen oder baden
- Anziehen
- Mobilisation
Die Beatmungs-WG rechnet die Intensivpflege als Pflegesachleistung ab. Wie viel übernommen wird, hängt vom Pflegegrad des Klienten / der Klientin ab. Insgesamt gibt es 5 Pflegegrade: eins bis fünf. In den Wohngemeinschaften leben meist intensivpflegebedürftige Menschen mit den Pflegegraden 4 oder 5. Das ist jedoch kein Aufnahmekriterium. Die Zuschüsse der Pflegekasse richten sich nach dem Grad der Pflegebedürftigkeit. Aktuell betragen die Pflegesachleistungen:
Pflegegrad 1: 0 Euro
Pflegegrad 2: 689 Euro
Pflegegrad 3: 1.298 Euro
Pflegegrad 4: 1.612 Euro
Pflegegrad 5: 1.995 Euro
In den WGs können Betreuungskräfte für Abwechslung sorgen. Diese sogenannten Betreuungs- und Entlastungsleistungen werden mit 125 Euro pro Monat bezuschusst. Dieser Betrag ist für alle Pflegegrade gleich hoch. Sind die Aufwendungen dafür höher, muss der Betroffene oder dessen Angehörige die Mehrkosten bezahlen.
Der Eigenanteil zur häuslichen Intensivpflege wird mit der Rente und dem verbliebenen Vermögen der WG-Bewohner*innen bezahlt. Reicht das nicht aus, zahlen die Familienmitglieder etwas zur professionellen Betreuung dazu. Liegt deren Einkommen unterhalb einer bestimmten Grenze oder sind keine Angehörigen da, sind staatliche Hilfen möglich. Mit dem Antrag zur Hilfe auf Pflege beantragen Sie Unterstützung beim Sozialamt.