Show

ZUHAUSE IM PFLEGEHEIM
UMFASSEND VERSORGT, GEPFLEGT UND BETREUT IN EINER PFLEGEEINRICHTUNG

Pflegeheime sind Einrichtungen, in denen pflegebedürftige Menschen stationär versorgt, gepflegt und betreut werden. Ältere Menschen, die im Alltag nicht ohne Hilfe auskommen, und Personen mit schweren Erkrankungen oder Behinderungen können hier ein dauerhaftes Zuhause finden. Neben der ganztägigen, vollstationären Unterbringung bieten viele Pflegeheime auch eine Kurzzeitpflege, z. B. nach einem Krankenhausaufenthalt, oder die Verhinderungspflege in Zeiträumen, wenn z. B. ein pflegender Angehöriger Urlaub macht. Daneben gibt es auch die Möglichkeit, eine teilstationäre Pflege in Form der dauerhaften Tages- oder Nachtpflege in Anspruch zu nehmen.

DAS ANGEBOT DER DEUTSCHE FACHPFLEGE GRUPPE

Einer der wichtigsten Anbieter von ambulanten Pflegedienstleistungen in Deutschland und bundesweit größter Zusammenschluss im Bereich der ambulanten Intensivpflege ist die Deutsche Fachpflege Gruppe. Mit etwa 600 Versorgungen bundesweit deckt sie alle Formen der Pflege im außerklinischen Bereich ab. Neben der ambulanten Betreuung von Pflegebedürftigen in ihrer häuslichen Umgebung und in Intensivpflege-Wohngemeinschaften zählen auch stationäre Einrichtungen zum Angebot der Unternehmensgruppe. In diesen Pflegeeinrichtungen werden die Bewohner*innen entsprechend ihrem individuellen Bedarf professionell gepflegt und fürsorglich betreut.

Qualifizierte Pflegekräfte übernehmen neben der Grund- und Behandlungspflege auch die Intensivpflege von Menschen mit schwersten Erkrankungen, bei Bedarf 24 Stunden täglich an 365 Tagen im Jahr. Die Bewohner*innen der Pflegeeinrichtungen und Wachkoma-Pflegeheime profitieren von der umfassenden pflegerischen und hauswirtschaftlichen Versorgung, einer schnellen medizinischen Hilfe im Notfall, von individueller Förderung sowie von zahlreichen Freizeitaktivitäten. Unsere Suchmaske hilft Ihnen dabei, im Rahmen des Angebotes der Deutschen Fachpflege Gruppe ein geeignetes Pflegeheim zu finden.

Unverbindliche Beratung anfragen

    Rufen Sie uns unter 0800 30655002 an oder füllen Sie das Formular aus. Wir melden uns bei Ihnen!

    Ihr Name*

    Falls Sie einen Rückruf wünschen, geben Sie Ihre Telefonnummer an.

    E-Mail*

    Postleitzahl des Versorgungsortes*

    Telefon (optional)

    Versorgungsform*

    Patient*

    ErwachsenerKind

    Ihr Anliegen*

    Hiermit bestätige ich die Datenschutzerklärung gelesen zu haben und bestätige diese.

    Bitte beweise, dass du kein Spambot bist und wähle das Symbol Schlüssel aus.

    Felder die mit einem Sternchen (*) versehen sind, sind Pflichtfelder.

    SIE HABEN FRAGEN ODER INTERESSE AM ANGEBOT?
    DANN ZÖGERN SIE NICHT, UNS ZU KONTAKTIEREN.

    Kontaktformular

    PFLEGEHEIM FÜR INTENSIVPFLEGE IN BADEN BADEN

    Der Pflegeservice Certus betreibt eine integrierte Station im Ebersteinburger Krankenhaus bei Baden-Baden und übernimmt dort die kompetente und fürsorgliche Pflege von Intensivpatient*innen.

    Auch in dieser Pflegeeinrichtung liegt es uns am Herzen, schwerstkranken Menschen trotz gesundheitlicher Einschränkungen ein selbstbestimmtes Leben in einer sozialen Gemeinschaft zu ermöglichen.

    PFLEGEEINRICHTUNGEN IM RAHMEN DER DEUTSCHEN FACHPFLEGE GRUPPE

    Die Mitgliedsunternehmen der Deutschen Fachpflege Gruppe stehen Pflegebedürftigen und deren Angehörigen in schwierigen Lebenssituationen zur Seite. Nach Schicksalsschlägen und schweren Erkrankungen stehen die Familien häufig vor zahlreichen Fragen und Entscheidungen.

    Wenn eine ambulante Pflege zuhause nicht möglich ist, können wir in unseren stationären Pflegeeinrichtungen Menschen aller Pflegegrade und Altersgruppen fachgerecht und fürsorglich versorgen.

    Die umfassende Beratung der Pflegebedürftigen und ihrer Familienangehörigen und die Unterstützung bei der Kommunikation mit Kostenträgern und Behörden gehören selbstverständlich dazu.

    Ebenso übernehmen wir die strukturierte Überleitung aus Akutklinik, Krankenhaus oder Reha-Einrichtung bzw. aus der alten Häuslichkeit in das neue Zuhause, d. h. in die stationäre Einrichtung bzw. in das Pflegeheim für Intensivpflege.

    GRUNDPFLEGE, BEHANDLUNGSPFLEGE, INTENSIVPFLEGE IN DER PFLEGEEINRICHTUNG

    In unseren stationären Einrichtungen führt das Pflegepersonal alle Maßnahmen der Grundpflege, Behandlungspflege und Intensivpflege professionell und kompetent durch. Im Rahmen der Grundpflege unterstützen unsere ausgebildeten Fachkräfte die pflegebedürftigen Bewohner*innen je nach Bedarf bei der Körperpflege, beim An- und Auskleiden, bei der Ernährung, Lagerung und Bewegung, dazu fördern sie die Eigenständigkeit und die Kommunikation.

    Zur sogenannten Behandlungspflege nach dem Sozialgesetzbuch Fünf (SGB V) gehören unter anderem die medizinisch verordnete Behandlung mit Medikamenten, Injektionen und Infusionen, Wundversorgung und Verbandswechsel, Dekubitusversorgung und Katheterwechsel. Die Behandlungspflege wird durch examinierte Pflegekräfte vorgenommen.

    Menschen mit schweren Erkrankungen oder Behinderungen, die eine dauerhafte intensivpflegerische Versorgung benötigen, sind in unseren stationären Pflegeeinrichtungen und Wachkoma-Pflegeheimen in besten Händen: Unser qualifiziertes Pflegepersonal stellt jederzeit die umfassende und individuell angepasste Intensivpflege sicher.

    Zu den intensivpflegerischen Maßnahmen zählen beispielsweise die fachgerechte Bedienung lebenserhaltender technischer Geräte zur Beatmung, Tracheostomaversorgung, Katheterisierung, Maßnahmen der künstlichen Ernährung sowie das Erkennen und Abwenden lebensbedrohlicher Zustände durch lebensrettende Sofortmaßnahmen.

    HÄUFIGE KRANKHEITSBILDER UNSERER BEWOHNER*INNEN

    In unseren stationären Einrichtungen für Intensivpflege wohnen unter anderem Menschen mit unfallbedingten Schädel-Hirnverletzungen, nach einer Hirnblutung oder einem Schlaganfall. Wir können Personen mit Apallischem Syndrom (Wachkoma),

    Amyotropher Lateralsklerose (ALS), neurologischen Erkrankungen und anderen Krankheitsbildern betreuen, die eine Tracheotomie und/oder Beatmung erfordern, ebenso Menschen mit spinaler Muskelatrophie oder hohem Querschnitt.

    GUT VERSORGT IN EINEM PHASE F PFLEGEHEIM

    Die Phasen der neurologischen Rehabilitation sind in Deutschland von A (Akutphase) bis F (Aktivierende Langzeitversorgung) gegliedert. Dieses Phasenmodell beschreibt eine weltweit einzigartige Rehabilitationskette, welche jederzeit die umfassende Versorgung der neurologischen Patient*innen sicherstellen soll. Wenn trotz aller medizinischen und rehabilitativen Bemühungen schwerste neurologische Schädigungen bestehen bleiben, bedürfen die Betroffenen meist einer Langzeitversorgung.

    Oftmals atmen sie über einen Luftröhrenschnitt, werden künstlich ernährt und mit Dauerkatheter versorgt. In unseren stationären Einrichtungen erhalten die Pflegebedürftigen die notwendige Langzeitversorgung und aktivierende Intensivpflege.

    Ziel der Versorgung im Pflegeheim der Phase F ist es, den Gesundheitszustand der Schwerstkranken zu erhalten und möglichst zu verbessern, beispielsweise durch eine Entwöhnung vom Beatmungsgerät (Weaning) oder die Behebung von Funktionsstörungen wie Schluckschwierigkeiten.

    Dabei arbeiten unsere examinierten Pflegefachkräfte eng mit Fachärzt*innen und Therapeut*innen – z. B. aus Physiotherapie, Logopädie, Kunst- oder Musiktherapie – zusammen.

    INDIVIDUELLE PFLEGE MIT HOHEM QUALITÄTSANSPRUCH

    Unsere Pflegekräfte widmen sich den schwerstkranken Bewohner*innen kompetent, einfühlsam und zugewandt – mit viel Zeit. Im Mittelpunkt steht immer der Mensch mit seiner persönlichen Geschichte, seinen Wünschen und Bedürfnissen. Die Pflegenden setzen sich mit all ihrem Wissen und ihrer Erfahrung dafür ein, dass die Bewohner*innen ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und Lebensqualität erfahren und in ihren individuellen Fähigkeiten gefördert werden.

    Unter dem Leitsatz der Deutschen Fachpflegegruppe – „Qualität verbindet“ – gewährleisten die stationären Pflegeeinrichtungen jederzeit das hohe Niveau der intensivmedizinischen und fachpflegerischen Leistungen.

    Dazu nehmen sie regelmäßig an Fort- und Weiterbildungen teil und werden vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) geprüft.

    Alle unsere Pflegenden kennen den Ethik-Kodex der Deutschen Gesellschaft für Fachkrankenpflege und Funktionsdienste. Auch die Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen wurde von der Deutschen Fachpflege Gruppe unterzeichnet. Diese Dokumente gehören zum Fundament für unser tägliches professionelles, moralisch einwandfreies Handeln.

    DER BEGRIFF PFLEGEHEIM

    Unter dem Begriff Pflegeheim versteht man Einrichtungen zur dauerhaften, stationären Unterbringung, professionellen Pflege und umfassenden Versorgung von Menschen, die im Alltag auf die Hilfe anderer angewiesen sind. Die Pflegebedürftigen sind aufgrund von körperlichen, geistigen oder psychischen Einschränkungen nicht in der Lage, in einer eigenen Wohnung zu leben und sich selbst zu versorgen.

    Es gibt Pflegeheime für alle Pflegegrade sowie Pflegeheime mit Spezialisierung auf ältere Menschen. Ebenso gibt es stationäre Pflegeeinrichtungen, die sich vornehmlich chronisch psychisch Kranken, Personen mit Demenz oder Intensivpflegebedürftigen widmen.

    Zu letzteren Pflegebedürftigen zählen beispielsweise Menschen im Wachkoma (Apallisches Syndrom) oder Personen mit Langzeitbeatmung.

    Die stationären Pflegeeinrichtungen können von unterschiedlichen Trägern betrieben werden. Es gibt freie Träger wie Kirchen oder Wohlfahrtsorganisationen. Zu öffentlichen Trägern zählen Kommunen, Städte, die Bundesländer oder der Bund. Daneben gibt es eine wachsende Zahl von privaten Unternehmen, die stationäre Einrichtungen unterhalten.

    GUTE GRÜNDE FÜR DEN UMZUG INS PFLEGEHEIM

    Auch wenn sich ein Großteil der älteren Menschen im ersten Moment nicht vorstellen kann, das gewohnte Zuhause zu verlassen und in ein Pflegeheim zu ziehen: Es lohnt sich in vielen Fällen, über diese Alternative nachzudenken. Ein gutes Pflegeheim kann Senior*innen und pflegebedürftigen Menschen viel Lebensqualität bieten. Dazu gehören:

    • Professionelle Pflege rund um die Uhr
    • Umfassende hauswirtschaftliche Versorgung und individuelle Unterstützung im Alltag
    • Schnelle medizinische Hilfe im Notfall
    • Vielfältige Beschäftigungs- und Freizeitangebote
    • Soziale Kontakte mit Gleichaltrigen und Gleichgesinnten
    • Häufig individuelle Gestaltungsmöglichkeiten für die eigenen Räumlichkeiten

    Die bislang mit der Pflege und Haushaltsführung betrauten Angehörigen werden zudem entlastet. Die Zeit, die sie mit dem pflegebedürftigen Familienmitglied verbringen, kann nun viel entspannter und intensiver erlebt werden.

    Wenn die häusliche Pflege schwerkranker Menschen die pflegenden Angehörigen an ihre Grenzen bringt oder aus unterschiedlichen Gründen nicht möglich ist, können Pflegeheime den Pflegebedürftigen ein neues Zuhause bieten. In der stationären Pflegeeinrichtung oder im Wachkoma-Pflegeheim erhalten die pflegebedürftigen Menschen eine professionelle Versorgung und können neben der medizinisch-fachpflegerischen Betreuung auch viel Fürsorge und Geborgenheit erfahren.

    VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN EINZUG IN EINE VOLLSTATIONÄRE EINRICHTUNG

    Um im Rahmen der Pflegeversicherung eine vollstationäre Pflege zu beanspruchen, müssen mehrere Voraussetzungen vorliegen:

    • Eine häusliche oder teilstationäre Pflege ist nicht möglich oder kommt wegen der „Besonderheit des Einzelfalls“ nicht in Betracht (z. B. wenn es keine Pflegeperson gibt, die Pflegeperson überfordert ist oder der pflegebedürftige Mensch Eigen- oder Fremdgefährdungstendenzen zeigt)
    • Es muss eine Heimbedürftigkeit vorliegen und eine „Heimnotwendigkeitsbescheinigung“ ausgestellt werden – hierüber entscheidet die Pflegekasse in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK), bei Privatversicherten in Kooperation mit MEDICPROOF, dem medizinischen Dienst der Privaten
    • Der Antrag auf vollstationäre Pflegeleistungen muss bei der Pflegekasse gestellt sein
    • Es liegt mindestens Pflegegrad 2 vor
    • Die Vorversicherungszeiten müssen erfüllt sein, d. h. in den letzten zehn Jahren vor Antragstellung müssen mindestens zwei Jahre lang Beiträge in die Pflegeversicherung eingezahlt worden sein; bei Kindern gilt die Vorversicherungszeit als erfüllt, wenn dies bei einem Elternteil gegeben ist

    KOSTEN UND KOSTENTRÄGER EINER UNTERBRINGUNG IM PFLEGEHEIM

    Je nach Lage und Ausstattung des Pflegeheimes und abhängig vom Pflegeumfang kann der finanzielle Aufwand für die Unterbringung stark variieren. Von der Pflegekasse werden maximal 75 % der vertraglich festgelegten Kosten übernommen.

    In zugelassenen, vollstationären Pflegeeinrichtungen trägt die Pflegekasse die Kosten für

    • die pflegebedingten Aufwendungen (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung)
    • Leistungen der medizinischen Behandlungspflege
    • Aufwendungen der sozialen Betreuung

    Die Höhe der Leistung richtet sich nach dem Pflegegrad und wird monatlich ausbezahlt. Sie beträgt derzeit (Stand September 2019):

    Pflegegrad 2: 770 €

    Pflegegrad 3: 1.262 €

    Pflegegrad 4: 1.775 €

    Pflegegrad 5: 2.005 €

    Die Kosten für Unterkunft und Verpflegung werden als „Hotelkosten“ bezeichnet und nicht von der Pflegekasse bezahlt. Für sie muss die pflegebedürftige Person selbst aufkommen, ebenso für die sogenannten „Investitionskosten“ und einen Eigenanteil, der unabhängig vom Pflegegrad von allen Pflegebedürftigen zu leisten ist. Die Höhe des Eigenanteils ermittelt die Einrichtung mit der Pflegekasse bzw. dem Sozialhilfeträger. Auch und gerade wenn es um die Kosten eines Pflegeheims für Intensivpflege geht, reichen die Mittel der Pflegekasse in den meisten Fällen nicht aus und müssen durch Eigenmittel bestritten werden.

    Kann die pflegebedürftige Person den Eigenanteil mithilfe ihrer Rente oder ihres Vermögens nicht aufbringen, werden Eltern, Ehepartner und Kinder herangezogen. Sofern diese ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen können, ist es möglich, Unterstützung beim Sozialamt zu beantragen.

    Besondere Regelungen gelten, wenn Menschen sich für die Unterbringung einer stationären Pflegeeinrichtung entscheiden, ohne dass ihre Heimbedürftigkeit festgestellt wurde oder wenn Pflegebedürftige in ein Haus ziehen, das keinen Vertrag mit der Pflegekasse hat. In einigen Bundesländern können Pflegeheimbewohner*innen unter bestimmten Voraussetzungen durch ein monatliches Pflegewohngeld entlastet werden.

    DAS PASSENDE PFLEGEHEIM FINDEN – SO GEHEN SIE AM BESTEN VOR

    Ausgangspunkt der Suche nach einer geeigneten Pflegeeinrichtung sollte der Gesundheitszustand und Grad der Eigenständigkeit des pflegebedürftigen Menschen sein. Dazu kommen seine individuellen Vorlieben und Gewohnheiten, Bedürfnisse und Wünsche, aber auch seine finanziellen Möglichkeiten. Gehen Sie, wenn es möglich ist, am besten nach folgender Checkliste vor:

    • Sammeln Sie frühzeitig Informationen über Pflegeheime in Ihrer Nähe, da es häufig lange Wartelisten gibt
    • Suchen Sie mehrere Einrichtungen aus, die Ihren persönlichen Vorstellungen bzw. den Wünschen des pflegebedürftigen Familienmitglieds entgegenkommen, z. B. in den Punkten Träger, Lage, Verkehrsanbindung, Nähe zu Arztpraxen und Krankenhäusern, Komfort
    • Besichtigen Sie die Pflegeeinrichtungen, sammeln Sie Eindrücke und lassen Sie die Atmosphäre auf sich wirken. Wie sind Ausstattung, Preise und Leistungen – passt das Haus zu Ihnen bzw. Ihrem Familienangehörigen?
    • Prüfen Sie die Qualität der Pflege, indem Sie den Transparenzbericht des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) studieren (im Internet auf Informationsplattformen der Pflegekassen oder im Aushang im Heim), fragen Sie nach dem Pflegeschlüssel (Verhältnis zwischen Pflegekräften und Bewohner*innen) sowie nach den Qualifikationen des Personals. Wichtig: Ab Ende 2019 wird die Qualität der Pflegeheime anhand eines neuen „Pflege-TÜV“ bewertet!
    • Achten Sie bei der Pflegeheim-Suche auch auf Siegel wie “ Der Grüne Haken“ oder das „Qualitätssiegel für Pflegeheime“ des Instituts für Qualitätskennzeichnung von sozialen Dienstleistungen – sie weisen auf eine hohe Pflege- und Lebensqualität in stationären Einrichtungen hin
    • Wie wird der Tag im Pflegeheim gestaltet, welche Beschäftigungen und Aktivitäten werden organisiert? Wie ist die Qualität der Mahlzeiten? Sind Haustiere erlaubt?
    • Informieren Sie sich über die Arbeit des Heim- bzw. Bewohnerbeirates (Interessenvertretung der Heimbewohner*innen), über die konkreten Mitbestimmungsmöglichkeiten der Bewohner*innen und wer Ansprechpartner*in für die Angehörigen ist
    • Lassen Sie sich von mehreren Häusern konkrete Angebote erstellen, prüfen die einzelnen Posten und wie hoch die Gesamtkosten sind, die auf Sie zukommen
    • Lesen Sie in Ruhe die Heimordnung und den Heimvertrag
    • Nehmen Sie die Möglichkeit wahr, im Haus Ihrer Wahl zur Probe zu wohnen, um zu beurteilen, ob Ihnen das Pflegeheim tatsächlich zusagt