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PFLEGEDIENSTE DER DEUTSCHEN FACHPFLEGE GRUPPE
UNSERE VERSORGUNGSORTE

ERFAHREN SIE HIER ALLES RUND UM AMBULANTE PFLEGEDIENSTE DER DFG

Sind Sie gerade auf der Suche nach einem häuslichen Pflegedienst oder möchten Sie sich über die verschiedenen Angebote von Wohngemeinschaften informieren? Häufig sind die aktuellen freien Kapazitäten nicht ersichtlich und die Warteliste lange. Wir stehen Ihnen beratend zur Seite – fragen Sie uns gerne unverbindlich an.

Als führender Anbieter der außerklinischen Intensivpflege in Deutschland können Sie auf unsere Erfahrung, Qualität und Kompetenz vertrauen.

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WELCHE AUFGABEN ÜBERNIMMT DER PFLEGEDIENST?

Bevor die Entscheidung fällt, für welchen Pflegedienst Sie sich entscheiden, kommt die Frage auf, welche Aufgaben der Pflegedienst ambulant übernimmt. Eine pauschale Antwort gibt es nicht, denn mobile Pflegedienste arbeiten unterschiedlich. Zusammengefasst unterstützen die Mitarbeiter*innen der ambulanten Pflege Sie oder Ihre Angehörigen bei der Grund- oder Behandlungspflege, wenn diese nicht allein durchgeführt werden kann oder pflegende Angehörige keine Zeit dafür haben, den Pflegebedürftigen selbst rund um die Uhr zu versorgen.

Bei fachlich anspruchsvollen Krankheitsbildern mit verschiedenen Therapien agieren die Pflegekräfte beratend und leiten zur richtigen Durchführung an. Für den besseren Überblick stellen wir Ihnen für die verschiedenen Varianten weitere Informationen vor.

MOBILER SOZIALER DIENST

Mobile soziale Dienste stehen primär für den hauswirtschaftlichen Bereich und die Betreuung der älteren Menschen in Ihrem Haus zur Seite.
Dieser Dienst soll Sie als Angehörige im Alltag entlasten.
Typische Aufgaben sind beispielsweise:

  • Begleitung zu Terminen
  • Gespräche
  • Hilfe im Haushalt wie putzen, waschen oder bügeln
  • Begleitung oder Übernahme des Einkaufs
  • Freizeitgestaltung

HÄUSLICHER PFLEGEDIENST

Mobile Pflegedienste im klassischen Sinne unterstützen die pflegebedürftigen Menschen bei der täglichen Körperpflege und bei der medizinischen Behandlungspflege. Je nach Situation entlasten die Mitarbeiter*innen entweder den Pflegebedürftigen selbst oder entlasten pflegende Angehörige bei der Versorgung. Typische Aufgaben sind zum Beispiel:

  • Überwachung der Medikamenteneinnahme
  • Unterstützung oder Übernahme der Grundpflege
  • Verbandswechsel
  • Mobilisation
  • Gabe von Sondenkost oder Essbegleitung

INTENSIVPFLEGEDIENST

Manche Familien möchten ihre schwersterkrankten Angehörigen lieber bei sich zuhause pflegen. Vor allem Laien tun sich anfangs mit Beatmungsmaschinen und anderen ärztlichen Verordnungen schwer. Hier steht ein Intensivpflegedienst zur Seite. Die Pflegefachkräfte verfügen über Erfahrungen im Bereich der Beatmungspflege und unterstützen zum Beispiel bei:

  • Überwachung der künstlichen Beatmung
  • Wechsel zu beatmungsfreien Zeiten
  • Gabe von Sondenkost oder Essbegleitung
  • Pflege der Trachealkanüle

KINDER-INTENSIVPFLEGEDIENST

Neben erwachsenen Beatmungspflichtigen gibt es auch über 400 Kinder in Deutschland, die dauerhaft auf die Beatmungsmaschine angewiesen sind. Um die Eltern fachlich und persönlich bei der Versorgung zu unterstützen, gibt es Pflegedienste, die sich auf schwererkrankte Kinder spezialisiert haben. Sie übernehmen die gleichen Tätigkeiten wie ambulante Pflegedienste für intensivpflichtige Erwachsene. Zusätzlich begleiten sie die Kinder zur Kita oder Schule und bei Ausflügen.

PALLIATIVPFLEGEDIENST

Viele Schwererkrankte wünschen sich, Zuhause in der Nähe ihrer Liebsten die letzten Tage zu verbringen. Damit in dieser Zeit die medizinische Betreuung im häuslichen Umfeld möglich gemacht werden kann, gibt es spezielle Versorgungen, die ambulant eine Palliativversorgung gewährleisten. Neben der Verabreichung starker Schmerzmittel und anderer lindernden Medikamente liegen die Betreuung und Begleitung der Betroffenen und deren Angehörige im Fokus.

AMBULANTE PFLEGE – DAS LEISTET SIE

Der Aufgabenbereich hängt daher stark davon ab, welchen Pflegedienst Sie wählen und welchen Bedarf Sie haben. Denn wie die Pflege in stationären Einrichtungen auch, sollen in der häuslichen Pflege die individuellen Fähigkeiten der Pflegebedürftigen gefördert werden und zum Mitmachen animieren. Das legte der Gesetzgeber im SGB XI §36 Abs. 2 fest. Dort heißt es, dass ambulante Pflegedienste bei der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit eingesetzt werden. Die körperbezogenen Pflegemaßnahmen sollen eine Verschlimmerung der Pflegebedürftigkeit verhindern. Zudem sollen die Pflegekräfte die Angehörigen anleiten, bestimmte Tätigkeiten selbst professionell durchzuführen. Konkret bedeutet es, dass das ambulante Team Ihnen in der

  • Behandlungspflege
  • Körperpflege
  • Hauswirtschaftlichen Versorgung

in der häuslichen Umgebung zur Seite steht und Sie entlastet.

ZUR MEDIZINISCHEN VERSORGUNG ZÄHLEN BEISPIELSWEISE:

  • Messungen des Blutdrucks oder des Blutzuckers
  • Überwachung der Medikamenteneinnahme
  • An- und Ausziehen der Kompressionsstrümpfe
  • Verbandswechsel und Stomapflege
  • Injektionen oder andere ärztliche Verordnungen

ZUR GRUNDPFLEGE ZÄHLEN BEISPIELSWEISE:

  • Begleitung zur Toilette
  • Duschen und baden
  • An- und Auskleiden
  • Umpositionierung im Bett
  • Haarwäsche und Rasur

 

ZUR HAUSWIRTSCHAFTLICHEN VERSORGUNG ZÄHLEN BEISPIELSWEISE:

  • Wäsche waschen
  • Zubereitung der Mahlzeiten
  • Aufräumen oder putzen
  • Bett beziehen
  • Einkäufe

WIE OFT KOMMT DER PFLEGEDIENST?

Wie oft der Pflegedienst zu Ihnen kommt, hängt auch davon ab, welche Leistungen Sie möchten und wie Sie entlastet werden möchten.
In der Regel kommt die Pflegefachkraft täglich ein- bis dreimal. Wenn Sie die Pflege Ihrer Angehörigen selbst übernehmen, können Sie die mobilen Dienste auch nur ein- oder zweimal pro Woche zum Duschen oder Baden kommen lassen.

Gerne stehen wir Ihnen bei der Beratung, welche Versorgungsmöglichkeit die beste für Sie ist, zur Verfügung. Schreiben Sie uns dazu eine kurze E-Mail oder rufen Sie Frau Elisabeth Freilinger unter 0800 4080707 an. Wir freuen uns, Sie individuell beraten zu dürfen.

WIE BEAUFTRAGE ICH EINEN PFLEGEDIENST?

In den meisten Fällen werden Sie im Krankenhaus durch den sozialen Dienst betreut, wenn sich herauskristallisiert, dass Sie Zuhause Unterstützung benötigen. Wenn Sie damit einverstanden sind und diese Hilfestellung auch möchten, suchen die Krankenhausmitarbeiter*innen schon einige mögliche Pflegedienste für Sie heraus. Sie oder Ihre Angehörigen können dann die verschiedenen Angebote miteinander vergleichen und sich ein persönliches Bild von den Mitarbeiter*innen machen. Sagt Ihnen ein Pflegedienst zu, setzen Sie sich mit der Leitung in Verbindung. Gerade in Gegenden, in welchen der Pflegenotstand deutlich zu spüren ist, kann es zu Wartelisten und dementsprechenden Wartezeiten kommen, bis die Pflegefachkräfte Kapazitäten für Ihre Pflege im Haus haben. Deshalb empfehlen wir, sich so früh wie möglich auf die Suche nach dem passenden Angebot zu machen, um Versorgungslücken vorzubeugen.

Sobald Sie sich für einen ambulanten Pflegedienst entschieden haben, kümmern sich so genannte Case Manager oder andere Krankenhausmitarbeiter über die Überleitung. Das bedeutet, dass sie dem Pflegedienst mitteilen, welche Diagnosen Sie haben, wie hoch der Pflegebedarf aktuell in der stationären Behandlung ist, welche Medikamente Sie einnehmen und welchen Pflegegrad Sie haben. Ihre Mitarbeit ist auch wichtig: Die Mitarbeiter des Pflegedienstes möchten Ihnen ambulant die bestmögliche Pflege zuteilwerden lassen. Deshalb ist es wichtig, dass Sie Ihre Wünsche und Vorlieben äußern. Die Biographiearbeit nimmt auch einen großen Teil ein. Je detaillierter Sie diese Angaben machen, desto genauer können die Pflegekräfte ihre Pflegemaßnahmen auf Ihre individuellen Bedürfnisse anpassen. Zudem legen Sie zusammen mit dem häuslichen Pflegedienst fest, welche Leistungen Sie wie häufig möchten.

Anschließend sollten Sie sich mit Ihrer Kranken- und Pflegekasse auseinandersetzen, um die Finanzierung und die Anschaffung der Pflegehilfsmittel zu klären.

Zusammengefasst beauftragen Sie oder Ihr Angehöriger mit der Hilfe der Pflegeüberleitung der Klinik den ambulanten Dienst. Alternativ beauftragen Sie diesen ohne vorherigen Krankenhausaufenthalt, wenn Sie bemerken, dass Sie im Alltag Unterstützung benötigen oder möchten oder, wenn Sie pflegender Angehöriger sind, etwas Entlastung bei der Betreuung und Pflege möchten.

WELCHER PFLEGEDIENST IST DER RICHTIGE FÜR MICH?

2017 gab es in Deutschland bereits über 14.000 verschiedene ambulante Dienste. Wie soll man da nur den Richtigen finden?

Am wichtigsten ist, dass Sie sich mit den Werten des Unternehmens identifizieren können. Sie sollten sich mit den Mitarbeiter*innen und besonders den für Sie zuständigen Pflegefachkräften gut verstehen und auf einer wertschätzenden Basis reden können. Diese beiden Punkte finden Sie am leichtesten durch einen Besuch und persönliche Gespräche heraus.

Der nächste wichtige Punkt ist, dass der Pflegedienst ambulant die Leistungen durchführt, die Sie benötigen. Wenn Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehöriger intensivmedizinisch gepflegt werden muss, dann ist ein Intensivpflegedienst häufig die bessere Wahl als eine häusliche Krankenpflege. Wir empfehlen deshalb, dass Sie sich, gegebenenfalls zusammen mit dem Krankenhaus, überlegen, welche Leistungen Sie möchten und aufgrund dessen Pflegedienste in die engere Auswahl nehmen. Vielleicht möchten Sie noch einen Hausnotruf oder Versorgungen rund um die Uhr – auch das bieten nicht alle Unternehmen an.

Zudem sollte der Pflegedienst zu Ihrem gewünschten Zeitpunkt über die nötigen personellen Ressourcen verfügen, um Ihre häusliche Pflege zu gewährleisten. Dieser Punkt kann aufgrund des Pflegekräftemangels nicht von jedem Unternehmen gestemmt werden. Ihre Chancen erhöhen sich, wenn Sie sich frühzeitig nach Pflegediensten umsehen.

Eine gute Hilfe ist häufig der Bekanntenkreis. Hören Sie sich dort um, um einen Überblick zu bekommen, welche Unternehmen Ihrem Qualitätsversprechen gerecht werden und mit welchen sie weniger gute Erfahrungen gesammelt haben.

WIE VIEL KOSTET EIN PFLEGEDIENST UND WER ÜBERNIMMT DIE KOSTEN?

Die Unterstützung der Pflegekräfte bei Ihnen Zuhause kostet natürlich Geld. Doch keine Sorge – in den meisten Fällen werden die Kosten übernommen.

Die Kosten der Leistungen sind im Leistungskatalog hinterlegt. Diese Preise variieren von Bundesland zu Bundesland. Dargestellt werden diese anhand eines Punktesystems. Wie viel ein Punkt tatsächlich Wert ist, verhandeln die Pflegedienste direkt mit der Pflegeversicherung. Das Ergebnis wird in einem Vertrag festgehalten.

Jeder Pflegedienst berechnet die Kosten also mit den zuständigen Kassen anders als der andere. Etwas einfacher und standardisierter ist die Kostenübernahme gestaltet. Diese bezieht sich auf den jeweiligen Pflegegrad.

Der Pflegegrad ist die ehemalige Pflegestufe und gibt an, wie viel Unterstützung der Pflegebedürftige benötigt.

  • Pflegegrad 1: geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 2: erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 3: schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 4: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
  • Pflegegrad 5: schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Der medizinische Dienst der Krankenkasse, kurz MDK, kategorisiert jede/-n Antragssteller*in aufgrund eines Begutachtungsassessements in diese Pflegegrade ein. Darin gibt es 6 verschiedene Module:

  • Mobilität
  • Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Bewältigung und selbstständiger Umgang mit der Krankheit
  • Gestaltung des Alltags und Haushaltsführung

Der/Die Gutachter*in beobachtet den Pflegebedürftigen und verteilt auf jeden dieser Module Punkte. Am Ende rechnet er alle Punkte zusammen. Daraus ergibt sich der jeweilige Pflegegrad.

Dieser Pflegegrad ist wichtig, um zu sehen, wie viel die Pflegekasse zur ambulanten Pflege zahlt und wie viel Sie womöglich selbst bezahlen müssen.

PFLEGEGELD UND PFLEGESACHLEISTUNGEN

Die bezahlten finanziellen Mittel hängen davon ab, ob Sie Ihren pflegebedürftigen Angehörigen selbst oder teilweise pflegen oder die Pflege gänzlich abgeben. Führen Sie die pflegerischen Maßnahmen selbst durch, haben Sie Anspruch auf Pflegegeld.

  • Pflegegrad 1: 0 Euro
  • Pflegegrad 2: 316 Euro
  • Pflegegrad 3: 545 Euro
  • Pflegegrad 4: 728 Euro
  • Pflegegrad 5: 901 Euro

Beauftragen Sie einen häuslichen Pflegedienst, gilt diese Leistung als Pflegesachleistung und wird anders honoriert:

  • Pflegegrad 1: 0 Euro
  • Pflegegrad 2: 689 Euro
  • Pflegegrad 3: 1298 Euro
  • Pflegegrad 4: 1612 Euro
  • Pflegegrad 5: 1995 Euro

Dabei rechnen die Pflegedienste direkt mit der Kasse ab, sodass Sie sich darum nicht kümmern müssen.

Ausnahme: Wenn Sie krank sind, keinen Pflegegrad haben und der Pflegedienst ambulant eine medizinische Begründung hat, werden die aufkommenden Kosten in der Regel übernommen oder zurückerstattet. Dies ist im SGB V geregelt.

Wenn Sie den Pflegedienst durch die Pflegesachleistungen finanzieren, entstehen hier weitere Möglichkeiten. Beispielsweise können Sie Pflegesachleistungen und Pflegegeld kombinieren. Das ist sinnvoll, wenn die Leistungen Ihres ambulanten Pflegedienstes nicht das gesamte Budget der Pflegesachleistungen ausschöpft. Sie bekommen das Pflegegeld dann anteilig. Wenn Sie oder Ihr pflegebedürftiger Angehörige einige Tage im Krankenhaus versorgt wird, erhöht sich das Pflegegeld, da an diesen Tagen der Pflegedienst keine Bezahlung erhält.

Möchten Sie mehr Leistungen als die Pflegesachleistungen der Pflegekasse abdeckt, müssen Sie den Differenzbetrag selbst bezahlen.

KANN ICH DEN PFLEGEDIENST NUR FÜR KURZE ZEIT BEANTRAGEN?

Ein ambulanter Pflegedienst kann auch im Rahmen der Kurzzeit- oder Verhinderungspflege beauftragt werden. Unter Kurzzeitpflege versteht man eine kurzzeitige Unterstützung der Pflegebedürftigen. In der Regel findet diese in stationären Einrichtungen statt.

Doch unter bestimmten Voraussetzungen ist sie auch Zuhause ambulant möglich. Vor allem dann, wenn die Pflegebedürftigkeit neu aufgetreten ist und Sie als Angehöriger in die Pflegemaßnahmen eingeführt werden. Die Kurzzeitpflege ist auf 56 Tage im Jahr begrenzt. Innerhalb dieses Zeitraums übernimmt die Pflegekasse die gesamten Kosten, allerdings nur im Rahmen des Budgets von maximal 2.418 Euro im Jahr.

Wenn Sie als pflegender Angehörige krank werden, Urlaub machen oder aus sonstigen Gründen die Pflege nicht gewährleisten können, tritt die Verhinderungspflege ein. Diese können Sie in Anspruch nehmen, wenn die pflegebedürftige Person mindestens Pflegegrad 2 hat. Die Verhinderungspflege wird maximal 6 Wochen und bis zu 1612 Euro im Jahr gewährt, wenn Sie sie mindestens 6 Monate zuvor Zuhause gepflegt haben.

In beiden Fällen beantragen Sie den häuslichen Pflegedienst für kurze Zeit. Denken Sie auch hier daran, den Antrag frühzeitig abzugeben.

Sie möchten Kurzzeit- oder Verhinderungspflege bei uns in Anspruch nehmen? Wir freuen uns auf Ihren Anruf unter: 0800 4080707

PFLEGEDIENST ODER PFLEGEHEIM – WAS IST BESSER?

Bei der Pflegebedürftigkeit haben Sie die Wahl zwischen der Versorgung Zuhause mit der Unterstützung eines Pflegedienstes, einem betreuten Wohnen oder der Versorgung im Pflegeheim. Wir haben Ihnen einen Überblick über die Vor- und Nachteile erstellt, um Ihnen diese Entscheidung zu erleichtern.

VOR- UND NACHTEILE EINES MOBILEN PFLEGEDIENSTES

Vorteile:

  • Versorgung in vertrauter Umgebung
  • Pflegegeld möglich
  • Feste Ansprechpartner*innen und Bezugspersonen
  • Leistungen frei wählbar
  • Individuelle Pflege unter Einbeziehung der Gewohnheiten

Nachteile:

  • Teilweise lange Wartezeiten auf Pflegehilfsmittel
  • Vereinsamung möglich

VOR- UND NACHTEILE DER VERSORGUNG IM STATIONÄREN BEREICH

Vorteile:

  • Fachliches Personal rund um die Uhr
  • Familie wird entlastet
  • Keine Umbaumaßnahmen Zuhause nötig
  • Gemeinschaft mit anderen Pflegebedürftigen

Nachteile:

  • Festgelegter Tagesablauf
  • Teilweise hohe Kosten für Familie
  • Pflegenotstand mit möglichen Unterversorgungen

Am besten entscheiden Sie die Art der Versorgung und den Bedarf zusammen mit dem Pflegebedürftigen und allen an der Pflege beteiligten Personen.

WIE KANN ICH DEN PFLEGEDIENST KÜNDIGEN ODER PAUSIEREN?

Wenn Sie einen mobilen Pflegedienst beantragen, unterschreiben Sie einen Pflegevertrag. In den meisten Fällen ist dieser unbefristet. Er kann jedoch sowohl von Ihnen als auch dem ambulanten Pflegedienst gekündigt werden. Die Kündigungsfristen sind gesetzlich nicht vorgeschrieben. Deshalb lohnt sich beim Gedanken an eine Kündigung der Blick in diesen Vertrag. Wenn Sie den Pflegedienst kündigen möchten, können Sie sich entweder an die festgelegte Frist halten oder unabhängig dieser ohne Einhaltung einer Frist oder Angabe eines Grundes kündigen. Achten Sie darauf, dass der Pflegedienst nur mit einer langen Frist, etwa 6 Wochen, kündigen kann, damit Sie die weitere Versorgung frühzeitig organisieren können.

Möchten Sie die pflegerische Unterstützung nur pausieren, weil der Pflegebedürftige stationär behandelt werden muss, reicht meist ein Anruf in der Zentrale. Auch dazu finden Sie im jeweiligen Pflegevertrag die genauen Richtlinien.

PFLEGEDIENST OHNE PFLEGEGRAD – IST DAS MÖGLICH?

Seit Anfang 2016 ist es möglich, einen Pflegedienst zu beantragen, ohne einen Pflegegrad zu haben – im Rahmen der Kurzzeitpflege. Wenn Sie nach einem Klinikaufenthalt, ambulanter Operation oder anderen Behandlungen kurzfristig Unterstützung bei der Grund- oder Behandlungspflege oder auch im hauswirtschaftlichen Bereich benötigen, bezahlt Ihnen die Krankenversicherung bis zu 4 Wochen je Krankheitsfall eine ambulante Krankenpflege. Liegt eine medizinische Begründung vor, kann diese Leistung auch verlängert werden. Die Haushaltshilfe kann sich auf bis zu 26 Wochen verlängern, wenn Kinder unter 12 Jahren oder betreuungspflichtige Kinder mit einer Behinderung im Haushalt leben. Dadurch sollen die Krankenhausverweildauern gekürzt und die Selbstständigkeit wieder gefördert werden.

WARUM FÜR DIE DFG ENTSCHEIDEN?

Wir – die Deutsche Fachpflege Gruppe – stehen Ihnen mit unseren verschiedenen Pflegediensten in jeder Situation kompetent zur Seite. Unsere Ziele dabei sind Ihre Zufriedenheit und die Umsetzung der höchsten Pflegequalität. Bei uns steht der Mensch klar im Mittelpunkt – Sie als Klient*in, Angehörige*r, Mitarbeiter*in, Geschäftspartner*in oder Interessierte*r. Respekt und Wertschätzung sind unsere höchste Priorität und wird täglich von uns gelebt. Dadurch begegnen wir Ihnen auf

Augenhöhe und schaffen eine vertrauensvolle Umgebung, die für die Versorgung so wichtig ist. Mit unseren ambulanten Pflegediensten stationären Einrichtungen sind wir bundesweit für Sie da. Rufen Sie uns einfach an oder schreiben Sie eine E-Mail. Wir beraten Sie gerne zu unserem Leistungsspektrum und finden mit Sicherheit die richtige häusliche Betreuung für Sie.