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DIE OPTIMALE VORBEREITUNG AUF IHRE MDK-BEGUTACHTUNG

Seit dem 1. Januar 2017 gilt ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff, der im Rahmen des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) definiert wurde. Als pflegebedürftig gelten nun Personen, die dauerhaft Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen aufweisen und deshalb der Hilfe durch andere bedürfen. Körperliche, kognitive und psychische Beeinträchtigungen werden hierbei jetzt gleichermaßen berücksichtigt.

Zur Feststellung einer Pflegebedürftigkeit und der damit verbundenen Einstufung in einen Pflegegrad werden die Beeinträchtigungen der Selbstständigkeit oder Fähigkeitsstörungen einer Person in einem Begutachtungsverfahren durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) beurteilt.

Mit Hilfe des »Selbstständigkeitsmeters« in unserer Broschüre können Sie sich auf den Begutachtungsbesuch des MDK vorbereiten. Es ermöglicht Ihnen, Ihre persönliche Einschätzung der Pflegesituation festzuhalten und dem Gutachter darzulegen.

Auch bei einem Widerspruch gegen ein Einstufungsergebnis ist das »Selbstständigkeitsmeter« eine hilfreiche Argumentationsgrundlage.