DAS INTENSIVPFLEGE- UND REHABILITATIONSSTÄRKUNGSGESETZ (IPREG)
Am 02. Juli 2020 wurde vom Bundestag der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Stärkung von intensivpflegerischer Versorgung und medizinischer Rehabilitation in der gesetzlichen Krankenversicherung (kurz: IPReG) in der vom Gesundheitsausschuss geänderten Fassung verabschiedet.
Mit dem IPREG ändert sich viel für intensivpflegebedürftige Patient*innen und alle anderen Menschen, die vielleicht auch einmal in die Situation kommen können, intensivpflegebedürftig zu werden.
Folgende relevante Änderungen gibt es für betroffene Personen:
- Nach § 37c SGB V begründet sich nun ein neuer Anspruch auf außerklinische Intensivpflege. Laut Verordnung kann diese nur noch durch besonders qualifizierte Ärzt*innen verordnet werden.
- Außerklinische Intensivpflege kann in Pflegeeinrichtungen, in Einrichtungen der Hilfe für behinderte Menschen, in qualitätsgesicherten Intensivpflege-Wohneinheiten, in der eigenen Häuslichkeit sowie in geeigneten Orten, wie z. B. betreuten Wohnformen, Schulen, Kindergärten und Werkstätten erbracht werden.
- Eine dauerhafte, qualitätsgesicherte Versorgung soll gewährleistet werden. Dazu sollen die Medizinischen Dienste im Auftrag der Krankenkassen jährlich prüfen, ob die medizinische und pflegerische Versorgung sichergestellt werden kann.
- Die Kosten für stationäre Pflegeeinrichtungen werden weitestgehend übernommen.
- Wenn sich der Gesundheitszustand der pflegebedürftigen Person bessert, werden die Kosten auch weitere sechs Monate lang übernommen.
- Wenn bei Patient*innen eine Entwöhnung vom Beatmungsgerät möglich erscheint, soll ein Entwöhnungsversuch erfolgen, auch bereits vor der Entlassung aus dem Krankenhaus. Dafür gibt es eine zusätzliche Vergütung.
- Nur qualitätsgeprüfte Pflegedienste dürfen außerklinische Intensivpflege erbringen. Maßnahmen zur Qualitätssicherung werden bundeseinheitlich in Rahmenempfehlungen formuliert.
Das Gesetz soll die qualifizierte Versorgung intensivpflegebedürftiger Menschen sichern und prüfen. Des weiteren soll die Entwöhnung von Patient*innen von der Beatmung gefördert werden. Neben den oben genannten Punkten soll zusätzlich die medizinische Rehabilitation gefördert werden.
Dazu sagte Jens Spahn, ehemaliger Bundesgesundheitsminister: „Intensiv-Pflegebedürftige sollen dort versorgt werden können, wo es für sie am besten ist. Das darf keine Frage des Geldbeutels sein. Deswegen schaffen wir verbindliche Qualitätsvorgaben für die Intensivpflege zu Hause, und die Intensivpflege in stationären Einrichtungen wird endlich bezahlbar. Krankenhäuser und Heime verpflichten wir, ihre Patienten wenn möglich von künstlicher Beatmung zu entwöhnen. So stärken wir die Versorgung gerade der Patienten, die oftmals nicht mehr für sich selbst die Stimme erheben können.“
Quelle: Bundesgesundheitsministerium